Arbeitsscheinwerfer beleuchten Arbeitsflächen vor bzw. in der Nähe von Fahrzeugen und dürfen nur im Stillstand oder während langsamer Fahrt verwendet werden solange sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Sie sind in zwei Ausführungen erhältlich - als transportable Handscheinwerfer und als ans Fahrzeug montierte Einbauscheinwerfer bzw. Anbauscheinwerfer.