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Laut §53 StVZO müssen alle in Deutschland zugelassenen Autos zwei Bremsleuchten haben. Seit 1998 müssen Neuwagen über eine dritte Bremsleuchte verfügen. Die Bremsleuchte leuchtet mit einem roten Licht nach hinten. Sie signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern den Bremsvorgang. Die zwei Bremsleuchten sind links und rechts in die Schlussleuchten integriert. Die dritte Bremsleuchte ist heutzutage meist eine Leiste, die mittig am Heck des Autos angebracht ist. Als Leuchtmittel sind neuerdings LEDs eingesetzt.









