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Fernscheinwerfer oder Fernlicht sind an jedem Auto zusätzlich zum Abblendlicht vorgeschrieben. Sie dienen dazu, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht die Straße besser auszuleuchten und weiter sehen zu können. Ihre Benutzung ist angeraten, jedoch nicht vorgeschrieben. Bedient werden sie über einen Hebel am Lenkrad, meistens der gleiche, mit dem auch die Blinker betätigt werden. Eine spezielle Form des Fernlichtes beziehungsweise des Fernscheinwerfers ist die Lichthupe, hier wird der Fernscheinwerfer nur kurz aufgeleuchtet. Für Fernlicht und Abblendlicht ist bei vielen neueren Fahrzeugen nur noch eine Glühlampe vorhanden, die jedoch für jede Funktion über ein eigenes Glühwendel verfügt. In diesem Fall wird für den Fernscheinwerfer beziehungsweise das Fernlicht das gleiche Gehäuse und der gleiche Reflektor wie für das Abblendlicht genutzt. Bei herkömmlichen Xenon-Lampen wird das Fernlicht noch mit einer herkömmlichen Glühlampe bedient, wenn auch das Fernlicht mit Xenon-Lampen betrieben wird, spricht man von Bi-Xenon-Scheinwerfern. Die Einzelteile des herkömmlichen Fernscheinwerfers sind bei der separaten Ausführung wie bei allen anderen Komponenten der Beleuchtung das Gehäuse, der Reflektor, das Abdeckglas sowie die Glühlampe. Das Fernlicht darf nur dann verwendet werden, wenn keine anderen Fahrzeuge entgegenkommen und geblendet werden können, innerhalb von Ortschaften nur bei fehlender Straßenbeleuchtung. Die Lichthupe ist nur als Warnung vor Gefahren zulässig.

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