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Normteile sind bestimmte Bauteile, die in allen Einzelheiten in einer Norm festgelegt wurden. Diese Norm wird von einem Normausschuss definiert und schriftlich festgehalten. Ziel einer Norm ist es, dass die Teile allgemein verwendbar sind und auch untereinander ausgetauscht werden können.


In den meisten Fällen werden Normteile nicht selber hergestellt, sondern bei speziellen Herstellern eingekauft.

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Weitere Informationen zu Normteile


Typische Beispiele für Normteile sind unter anderem Schrauben, Muttern, Federn, Dichtungen, Kabel, Schalter, Dioden, Flansche oder Bedienteile.

Die bekannteste Form von festgelegten Normen sind wahrscheinlich die DIN-Normen. DIN steht für Deutsches Institut für Normung.

Auch Autofahrer sind von DIN-Normen betroffen. So wird zum Beispiel in einer Norm festgelegt, welche Größe ein Autoradio haben darf, bzw. wie groß der Schacht dafür zu sein hat. Der DIN-Schacht ist genau 50 Millimeter hoch und 178 Millimeter breit. Die Tiefe variiert je nach Automodell. Ziel dieser Norm ist es, dass jedes handelsübliche Autoradio in jedes Fahrzeug eingebaut werden kann. Die Anschlüsse, Stecker und Kabel sind ebenfalls genormt. Übrigens haben viele DVD-Player, die man ins Auto einbauen kann, die selber Größe, da sie häufig auch in den DIN-Schacht eingebaut werden sollen.

Ein weiterer Punkt an dem Autofahrer mit DIN in Kontakt kommen ist der Erste-Hilfe-Kasten.  Laut §35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss in jedem Kraftfahrzeug ein genormter Verbandkasten, nach DIN 13164 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B, mitgeführt werden. Diese Norm besagt, welche Materialien für die Wundversorgung mitgeführt werden müssen. Über das Verfallsdatum sagt die DIN-Norm, und damit auch die StVZO, nichts aus. Allerdings sollte man immer darauf achten, dass man ablaufende Materialien rechtzeitig ersetzt. Auch wenn die Verwarngelder für abgelaufene Erste-Hilfe-Kästen strittig sind, können diese dennoch verhängt werden. Für das Nichtmitführen eines Verbandskastens fällt in jedem Fall ein Verwarnungsgeld an, wenn man kontrolliert wird, und zwar in Höhe von 5-25 Euro.