Für die Fahrerlaubnis gelten ab 2013 diverse Neureglungen. Neben neuen Führerscheinklassen für Krafträder, ist die neu eingeführte, zeitliche Befristung der ausgestellten Führerscheine auf 15 Jahre die gravierendste Änderung. Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 2033 erneuert werden.
Warum die Änderungen bei der Fahrerlaubnis?
Grundlage für die Änderungen ist die Einführung eines einheitlichen EU-Führerscheins in allen EU-Mitgliedsstaaten. Hierdurch soll die bisher existierende Vielzahl von Führerscheintypen reduziert und vereinheitlicht werden. Durch die Änderungen der Führerscheinklassen für Motorräder soll der Kraftfahrradfahrer zunächst Erfahrungen mit kleineren Krafträdern sammeln, bevor er auf leistungsstärkere Maschinen umsteigt.
Neue und geänderte Klassen für Krafträder
Die neue Klasse A2 und stufenweiser Zugang bei den Motorradklassen
Diese Klasse gilt für Motorräder mit einer maximalen Leistung von 35 kW sowie einem Verhältnis von Motorleistung dividiert durch Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Der bisher gültige stufenweisen Zugang zu den Zweiradklassen wird erweitert. Wer zunächst die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwirbt und damit zwei Jahre Erfahrung sammelt, muss für den Erwerb der Klasse A2 und für die uneingeschränkte Klasse A nur noch eine praktische, jedoch keine theoretische Prüfung ablegen.
Änderungen in der Klasse A1
Die Klasse A1 umfasst Krafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 cm³, einer maximalen Leistung von 11 kW und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Ab 2013 entfällt diese Geschwindigkeitsbegrenzung, dafür ist ein Verhältnis von Motorleistung dividiert durch Gewicht von maximal 0,1 kW/kg einzuhalten.
Die neue Klasse AM
Für Krafträder wird die neue Klasse AM eingeführt. Sie umfasst zwei-, drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 50 cm³ Hubraum, einer maximalen Leistung von 4KW sowie einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45km/h. Bisher wurden diese Fahrzeuge mit der Fahrerlaubnisklassen M und S abgedeckt. Das Mindestalter zum Erwerb der Klasse AM beträgt 16 Jahre.
Ab 2013 ist die Fahrerlaubnis befristet
Der neue EU-Führerschein wird in Deutschland ab dem 19.1.2013 ausgegeben. Alle davor ausgestellten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit, sind aber bis zum 19.1.2033 in den einheitlichen EU-Führerschein umzutauschen. Alle ab 2013 ausgestellten Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Der Führerscheininhaber muss rechtzeitig vor Fristablauf eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Eine Fahr- oder Gesundheitsprüfung findet weder beim Führerscheintausch noch bei der turnusmäßigen Führerscheinneuausstellung statt.