Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag – 5 entscheidende Voraussetzungen

Foto: © I-vista / PIXELIO

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Sie haben ein Auto gekauft, sind damit unzufrieden und wollen den Vertrag lösen? Hier erfahren Sie alle wichtigen Voraussetzungen und notwendigen Schritte, wie Sie vom Kauf zurücktreten können.

1. Liegt ein starker Mangel vor?

Der Rücktritt vom Vertrag wäre Ihnen beim Vorliegen eines gravierenden unzumutbaren Mangels erlaubt. Geringe Beeinträchtigungen, die Sie ohne erheblichen Aufwand selber beseitigen könnten, sind kein Grund. Aber wann gilt ein Mangel als erheblich? In der Praxis wird das oft zur Frage des Sachverständigen. 2014 urteilte der BGH (VIII ZR 94/13), dass ein erheblicher Mangel dann besteht, wenn dessen Behebung über 5 Prozent des Kaufpreises beträgt. Zudem muss der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen haben. Im ersten halben Jahr wird davon ausgegangen, dass auftretende Mängel schon vor dem Verkauf bestanden haben. Hier musst der Verkäufer beweisen, dass der Käufer den Schaden verursacht hat.

2. Recht auf Nachbesserung

Finden Sie an Ihrem Fahrzeug einen erheblichen Mangel nach dem Kauf, haben Sie diesen dem Verkäufer innerhalb von 14 Tagen zur Kenntnis zu bringen. Sie müssen ihm die Möglichkeit lassen, Bemängeltes nachzubessern. Hierzu haben Sie eine angemessene Frist zu setzen. Er kann nun den Mangel beheben oder Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug übergeben. Welche Frist Sie gewähren müssen, hängt vom festgestellten Schaden ab. Es muss ein realistischer Zeitrahmen zur Beseitigung des Mangels sein. Lehnt der Verkäufer die Nachbesserung ab, verweigert Ihnen Ersatz oder kann beim zweiten Versuch den Schaden immer noch nicht beheben, dürfen Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis, um die Kosten der Mängelbeseitigung und die Wertminderung des Fahrzeugs, senken.

3. Die wirksame Rücktrittserklärung

Ihre Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag verlangt eine deutliche schriftliche Nachricht an den Verkäufer, dass Sie die Vertragserfüllung von seiner Seite nicht mehr wünschen, sondern die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Preises fordern. Sie haben nach einem auf diese Weise wirksam erfolgten Rücktritt vom Kauf ein Recht auf die vollständige Rückzahlung des geleisteten Preises. Zudem können Sie verlangen, dass man Ihnen finanzielle Aufwendungen ersetzt, die mit dem Kauf des Fahrzeugs zusammenhängen. Ein gewerblicher Kfz-Händler unterliegt Ihnen gegenüber bei Neuwagen einer gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren. Bei einem Gebrauchtwagen besteht ein Recht zum Rücktritt jedoch in der Regel nur für ein Jahr.

4. Privatkäufe ohne Gewährleistung

Erwerben Sie ein Fahrzeug nicht beim Händler, sondern bei einem Privatverkäufer, darf dieser im Kaufvertrag eine Gewährleistungshaftung ausschließen. Sie kaufen das Auto dann verbindlich in genau dem Zustand, in dem Sie es besichtigt und bei der Probefahrt erlebt haben. Einzig wenn der Privatverkäufer ausdrücklich etwas garantiert oder einen bestehenden Mangel in täuschender Absicht verschweigt, könnten Sie einen Rücktritt vom Vertrag erklären. Dabei liegt die Beweislast bei Ihnen. Deshalb brauchen Sie auch beim Kauf von Privatleuten einen klaren schriftlichen Vertrag, der die zugesagten Eigenschaften des Wagens und die zugesicherten Garantien aufzählt.

5. Wurden Sie getäuscht?

Wenn ein Verkäufer Ihnen Mängel des Fahrzeugs bewusst vorenthalten hat, besteht für Sie ebenfalls ein Recht zum Rücktritt vom Kfz-Kauf. Der Verkäufer ist zwar nicht verpflichtet, Ihnen jede kleine Einzelheit, die gegen einen Kauf sprechen könnte, von sich aus mitzuteilen. Doch darf er Ihnen nichts vorenthalten, was grundlegend für Ihre Entscheidung zum Kauf sein könnte. Weiß er etwa von einem Unfallschaden, muss er Ihnen davon berichten, wenn Sie sich für einen Kauf interessieren. Manchmal erfolgen auch falsche Auskünfte über Baujahr, Kilometerstand und Daten der ersten Zulassung. Liegt derart eine Arglist vor, besteht für den Verkäufer weder ein Haftungsausschluss noch eine verkürzte Verjährungsfrist. Sie gehen also am sichersten, wenn Sie alle Garantien und Zusagen des Verkäufers vertraglich festhalten. Dann haben Sie eine klare Grundlage für geforderte Nachbesserungen und gegebenenfalls einen Rücktritt vom Vertrag.

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