Autofahren 2017: was wird teurer?

Bildquelle: Fotolia.com -© Minerva Studio

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Pünktlich zum Jahreswechsel haben sich einige Gebühren für Autofahrer deutlich erhöht. Für welche Handlungen oder Services Sie zukünftig noch tiefer in die Tasche greifen müssen, erfahren Sie hier.

Höhere Gebühren für die Führerscheinprüfung

Die vergleichsweise niedrigen Ölpreise sind auch schon der einzige Kostenfaktor, der aktuell Grund zur Freude bereitet. Beispielsweise ist es für Fahranfänger ab 2017 noch teurer, die theoretische und praktische Fahrprüfung zu absolvieren. Kosten für die Theorieprüfung haben sich pünktlich zum 1. Januar von 11 Euro auf 11,90 Euro erhöht. Der Preis für die Computerprüfung beläuft sich auf 10,60 Euro. Die praktische Fahrprüfung ist für Sie mit einem Kostenaufwand von 91,50 Euro verbunden. Wer die Praxisprüfung für Motorräder ablegen möchte, muss mit einem Unkostenbeitrag von 121,38 Euro rechnen.

Höhere Entgelte für die Hauptuntersuchung

Doch nicht nur die Kosten für den Erhalt des Führerscheins sind gestiegen. Auch die Gebühren für die regelmäßig anfallende Hauptuntersuchung wurden erhöht. Je nachdem, in welchem Bundesland die Hauptuntersuchung vorgenommen werden soll, müssen Autofahrer mit einem finanziellen Aufwand von 35,00 sowie 54,80 Euro rechnen.

Höhere Bußgelder für die Handynutzung während der Autofahrt

Ein weiteres Novum bezieht sich auf die Handynutzung im Straßenverkehr. Ab sofort müssen Sie für dieses Vergehen noch mehr Geld bezahlen. Darüber hinaus ist ab 2017 die Nutzung dieser Geräte am Steuer verboten:

  • Tablets
  • E-Book-Reader
  • Videobrillen

Zusätzlich ist es Autofahrern nicht erlaubt, während der Autofahrt SMS zu schreiben, Head-Up-Displays zu verwenden oder Sprachsteuerungen bzw. Vorlesefunktionen zu aktivieren. Bitte bedenken Sie ebenfalls, dass Teilnahmen an illegalen Autorennen seit 2017 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Seit diesem Jahr gelten Partizipationen an illegalen Autorennen als Straftat, für die schlimmstenfalls Bußgelder sowie Haftstrafen von bis zu zwei Jahren drohen. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie Ihre Strafgebühren berechnen.

Geldbußen für Schaulustige bei Unfällen

Auch Schaulustige, die die Arbeiten von Rettungskräften verhindern und selbst keine Erste Hilfe leisten, werden ab 2017 zur Kasse gebeten. Es liegt ein Gesetzesentwurf vor, der Geldbußen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr berücksichtigt. Weiterhin weist der ADAC darauf hin, dass die Gebühren für verkehrsbedingte Verstöße in den Niederlanden sowie Italien deutlich angestiegen sind. Telefonieren Sie auf italienischem Terrain ohne Freisprechanlage, müssen Sie mit Bußgeldern zwischen 161,00 sowie 640,00 Euro rechnen. Des Weiteren erwartet Sie schlimmstenfalls ein Führerscheinentzug, der sich auf maximal zwei Monate beläuft. Sind Sie an einem Unfall beteiligt, steht es den ausländischen Behörden frei, Ihr Handy oder Smartphone einzuziehen. Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass seit dem 20. November 2016 in Frankreich für Motorradfahrer eine Handschuhpflicht besteht.

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