Was sollte man nach einem Verkehrsunfall beachten

Junger Mann sitzt im Auto und ist schockiert

Bildquelle: © DDRockstar / Fotolia.com

Ein Unfall im Straßenverkehr ist schnell geschehen. Auch wenn Sie keinen Fehler begangen haben, können Sie schnell unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Wer in ein Unfall verwickelt ist, weiß in dem Augenblick häufig nicht was zu tun ist. Nur wenige kennen ihre Rechte und Pflichten nach einem Verkehrsunfall. Dieser Beitrag informiert darüber, was Sie bei einem Unfall für eine schnelle und reibungslose Abwicklung beachten müssen. Diese Hinweise sind für die Regulierung von Unfallschäden durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung allgemeingültig.  

Als Unfallverursacher
Wenn Sie einen Verkehrsunfall mit Ihrem Kfz verursacht haben, sollten Sie sich mit Ihrer eigenen Versicherung in Verbindung setzen und den Schadensfall melden. Wenn Ihnen eine Voll- oder Teilkaskoversicherung vorliegt, können Sie Ihren Schaden darüber regulieren lassen. Lesen Sie diesbezüglich die AKB´s (Allgemeine-Kasko-Bedingungen) Ihres Versicherungsgebers sorgfältig durch.

Als Geschädigter
Wenn Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde, können Sie Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Dafür ist es oft unausweichlich bei einem Sachschaden die Hilfe von einem unabhängigen Sachverständiger in Anspruch zu nehmen.

Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung die gesamte Schadensabwicklung abnehmen möchte. Dabei besteht das Risiko, dass die unabhängigen Berater, wie z.B. Kfz-Sachverständiger und Anwalt für Verkehrsrecht, umgangen werden und Ihr Unfall von weisungsbefugten Sachverständigen abgewickelt wird. Nehmen Sie Gebrauch von Ihrem Recht und beauftragen Sie immer einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständiger für Kfz Unfallschäden. Unabhängig von der Schadenshöhe und Klärung der Schuldfrage, sollten Sie ebenfalls einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Laut Gesetzgebung, haben Sie im Schadensfall Anspruch auf diese Berater. Für die Kosten des Sachverständigen und des Rechtsanwaltes muss die gegnerische Versicherung aufkommen. Lassen Sie sich zudem nicht von Aussagen der Versicherungen, wie z.B., „Sollte der Schaden unter 2.000,00 Euro liegen bezahlen wir die Kosten des Gutachters nicht“, abschrecken. Auch diese Aussage dient lediglich zur Einschüchterung des Geschädigten und zur Beauftragung des hauseigenen Sachverständigen, der natürlich weisungsbefugt ist. Machen Sie Gebrauch von Ihrem Recht.

Wie sollten Sie sich nach einem Unfall verhalten

Scheckliste vor Ort

Unfallstelle sichern Zunächst einmal gilt immer: Anhalten und Ruhe bewahren! Machen Sie den Unfall für andere sichtbar, indem Sie die Warnblinkanlage einschalten, Ihre Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen: Auf Landstraßen mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle, auf Autobahnen 200 Meter. Die Strecke lässt sich an den Seitenpfosten abmessen, die 50m voneinander entfernt sind. Ist die Unfallstelle nach einer Kurve oder einer Kuppe, so stellen Sie das Warndreieck noch vor diesen Gefahrenbereichen auf. Bei Dunkelheit müssen die Fahrzeuge grundsätzlich beleuchtet sein.
Erste Hilfe leisten Setzen Sie einen Notruf ab falls Personen zu Schaden gekommen sind. Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei sind europaweit unter der 112 erreichbar. Leisten Sie vor Ort Erste Hilfe. Wir weisen darauf hin, dass Sie alle drei Jahre Ihre Kenntnisse der Ersten-Hilfe auffrischen müssen.      
Polizei rufen oder nicht nötig?
Bei Unfällen mit Personenschaden und erheblichen Sachschaden, ist die Polizei auf jeden Fall zu benachrichtigen. Dasselbe gilt bei Unfällen auf der Autobahn und wenn ein Unfallbeteiligter unter Alkohol oder Drogeneinfluss steht. Sollte die Schuldfrage bei dem Verkehrsunfall vor Ort nicht geklärt werden können, so sollten Sie ebenfalls die Polizei verständigen.
Beweisfotos machen Wird die Polizei nicht verständigt, müssen Sie selbst die Beweise sichern. Machen Sie Fotos vom Unfallort. Fotografieren Sie die beteiligten Fahrzeuge dabei aus verschiedenen Richtungen, wenn möglich auch aus erhöhter Position.  
Unfall dokumentieren
Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls sowie Name, Anschrift, Telefonnummer und Autokennzeichen des Unfallgegners. Verlangen Sie dafür neben dem Personalausweis auch den KFZ-Schein. Manchmal weichen Fahrzeug-Fahrer und -Halter voneinander ab. Notieren Sie sich zudem die Daten von evtl. Zeugen, die das Unfallgeschehen beobachtet haben.  
Versicherung benachrichtigen
Innerhalb einer Woche sollten Sie Ihrer bzw. der gegnerischen Versicherung den Schaden melden, wenn Sie den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen wollen. Unfälle mit Personenschäden und tödlichem Ausgang müssen innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.

Ihre Rechte als Geschädigter, unter anderem bei Verkehrsunfällen mit Haftpflichtschaden, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den folgenden Artikeln niedergeschrieben:

§ 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. 

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Dieser Beitrag wurde in Allgemein veröffentlicht und getaggt , , , , . Ein Lesezeichen auf das Permalink. setzen.