Aussagen nach Verkehrsunfall

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Ein Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder nicht, sorgt immer für Aufruhr. Die Unsicherheit über das richtige Verhalten ist groß. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie gegenüber der Verkehrspolizei aussagen.

Mit Aussagen zunächst sparsam umgehen

Halten Sie sich direkt nach dem Unfallereignis mit Ihren Aussagen zurück. Meistens stehen Betroffene unter Schock und ein Satz zu viel kann Ihnen teuer zu stehen bekommen. Dabei ist es vollkommen egal, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht, denn die gegnerische Versicherung könnte versuchen, Ihnen eine Teilschuld zuzuschieben. Lassen Sie sich keinesfalls unter Druck setzen und unterschreiben ein Schuldanerkenntnis. Notfalls haben Sie sogar die Möglichkeit, von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und Sie sollten immer einen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen. Kfz Sachverständiger finden Sie z.B über die GuSuMa.

Unter bestimmten Voraussetzungen sollten Sie auch die Polizei informieren, denn nicht jeder Unfall ist gleich in der Wertigkeit. Bei größerem Sachschaden oder bei Personenschaden, Unfallflucht, Verdacht auf eine Straftat (z. B. Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss) und bei unklarer Sachlage sollte auf jeden Fall die Polizei hinzugezogen werden. Ob mit oder ohne Polizei, eine Beweissicherung ist immer erforderlich.

So wird eine ordentliche Beweissicherung durchgeführt:

  • Fotos von den Fahrzeugen aus diversen Perspektiven anfertigen.
  • Skizzen über Straßenverlauf, Stellung der Fahrzeuge beim Unfall, Beschilderung, Unfallspuren auf der Fahrbahn dokumentieren.
  • Notizen zu Fahrbahnbeschaffenheit, Sicht- und Witterungsverhältnisse sowie Verkehrsführung machen.
  • Eventuelle Zeugen ausfindig machen und deren Anschrift mit Telefonnummern notieren.
  • Nach Möglichkeit einen Unfallbericht erstellen, wenn keine Polizei anwesend ist. Ansonsten gehört dies zu den Tätigkeiten der Polizei am Unfallort.

Wichtig ist es natürlich auch, sich von allen am Unfall beteiligten die Personalien sowie die Kfz-Versicherungsdaten zu notieren. Die Beweissicherung ist schon bares Geld wert, wenn es nach dem Unfallereignis zum Streit kommt. Bei der Abwicklung des Schadenfalles über die Versicherungen reichen der gegnerischen Seite häufig ein Kostenvoranschlag und Fotos des geschädigten Fahrzeuges aus.

In der Regel trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für ein Gutachten. Allerdings ist es oft ratsam, ein Unfallgutachten von einem neutralen KFZ-Gutachter erstellen zu lassen. Im Kfz-Haftpflichtschadenfall ist gesetzlich geregelt, wann die Möglichkeit besteht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Vorsicht ist bei vermeintlichen „Bagatellschäden“ geboten. Häufig liegen die Schäden nicht sichtbar hinter den Karosserieteilen. Bei Krafteinwirkung erfolgt oft eine Verformung. Karosserieteile moderner Fahrzeuge, wie Stoßfängerverkleidungen, nehmen nach dem Anstoß ihre alte Form wieder an. Von außen ist für den Laien kein Schaden erkennbar. Die dahinter liegenden Teile bleiben jedoch beschädigt.

Ein Sachverständiger kann den eingetretenen Schaden mit allen wichtigen Positionen (Reparaturrisiko, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie Nutzungsausfall) am besten einschätzen und es geht Ihnen kein Geld verloren.

Fazit:
Ein Unfall ist in jedem Fall eine unschöne Sache. Direkt nach dem Ereignis gilt es, Ruhe zu bewahren und mit den eigenen Aussagen zu sparen, um sich nicht selbst zu schädigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es wichtig, die Polizei sowie auch einen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen.

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